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Geschäftsführung

Die Geschäftsführung besteht aus dem Direktor, die Projekt Leiter und die Assistentinen der Geschäftsführung.

Der Direktor wird vom Verwaltungsrat ernannt, wie es die Satzung der COSC vorschreibt. Er ist für das Leitungsorgan des Vereins verantwortlich und berichtet direkt an den Verwaltungsrat.

In diesem Zusammenhang befasst er sich mit allen laufenden Geschäften und Operationen der COSC.

Die verschiedenen Aufgaben der Geschäftsführung sind:

  • den dauerhaften Betrieb und die Koordination der verschiedenen Teststellen sicherstellen
  • für die korrekte Anwendung der Kontrollvorschriften und -anforderungen Sorge tragen
  • für die Beibehaltung der Akkreditierung des Vereins und seiner drei Teststellen Sorge tragen
  • die Durchführung aller Maßnahmen hinsichtlich der Kommunikation bzw. Verteidigung des Chronometers
  • die Verwaltung externer Beziehungen