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Swiss Made - ein kontrolliertes Herkunftsiegel

Als Herkunftssiegel hebt die Bezeichnung Swiss Made den schweizerischen Ursprung einer Uhr hervor und garantiert gleichzeitig Qualität und Präzision. Es gründet auf gesetzlich festgelegten Kriterien. Die Vorgaben für dieses Herkunftssiegel, das weltweit ein hohes Ansehen genießt, gehen auf eine Verordnung des Schweizerischen Bundesrats zurück.

Die Verordnung, die die Verwendung des Namens Schweiz für Uhren regelt, enthält eine neue Definition der Schweizer Uhr. Die wichtigste Änderung bestand darin, dass ein Mindestwertkriterium für die Uhr und nicht mehr nur für das Uhrwerk präzisiert wurde. So muss eine Uhr, um den Stempel Swiss made zu erhalten, die Anforderung von mindestens 60% Schweizer Wert erfüllen.

Definition des Swiss-Made-Siegels gemäß der Verordnung über die Benutzung des Namens „Schweiz“ für Uhren (vom 23. Dezember 1971, Stand am 1. Juli 1995).

Art. 1 Definition der Schweizer Uhr

Eine Uhr gilt als Schweizer Uhr, wenn :

  • ihr Werk schweizerisch ist,
  • ihr Werk in der Schweiz eingeschalt wird,
  • der Hersteller die Endkontrolle der Uhr in der Schweiz durchführt, und
  • mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen.

Art. 2 Definition des schweizerischen Uhrwerks 

Ein Uhrwerk gilt als schweizerisch, wenn :

  • es in der Schweiz zusammengesetzt wird,
  • es durch einen Hersteller in der Schweiz kontrolliert wird, und
  • mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen, und
  • die Bestandteile aus schweizerischer Fabrikation ohne Berücksichtigung der Kosten für das Zusammensetzen mindestens 50 Prozent des Wertes aller Bestandteile ausmachen.