Als Herkunftssiegel hebt die Bezeichnung Swiss Made den schweizerischen Ursprung einer Uhr hervor und garantiert gleichzeitig Qualität und Präzision. Es gründet auf gesetzlich festgelegten Kriterien. Die Vorgaben für dieses Herkunftssiegel, das weltweit ein hohes Ansehen genießt, gehen auf eine Verordnung des Schweizerischen Bundesrats zurück.
In naher Zukunft wird die Verordnung über die Benutzung des Schweizer Namens für Uhren eine neue Definition der Schweizer Uhr enthalten. Die wichtigste Änderung im Zuge dieser Verschärfung besteht darin, dass das Mindestwert-Kriterium nicht mehr nur für das Uhrwerk festgelegt wird, sondern für die ganze Uhr. Damit eine Uhr also als Swiss Made bezeichnet werden darf, muss der Anteil der in der Schweiz anfallenden Herstellungskosten bei mindestens 60 Prozent betragen.
Definition des Swiss-Made-Siegels gemäß der Verordnung über die Benutzung des Namens „Schweiz“ für Uhren (vom 23. Dezember 1971, Stand am 1. Juli 1995).
Art. 1 Definition der Schweizer Uhr
Eine Uhr gilt als Schweizer Uhr, wenn :
Art. 2 Definition des schweizerischen Uhrwerks
Ein Uhrwerk gilt als schweizerisch, wenn :